Hauswirtschaftliche Leistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen – Unterstützung für ein selbstbestimmtes Zuhause

Hauswirtschaftliche Leistungen helfen pflegebedürftigen Menschen, ihren Haushalt zu führen, und ermöglichen ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung. Sie werden oft ergänzend zur Grundpflege angeboten und individuell an den Bedarf angepasst.

 

Leistungen der hauswirtschaftlichen Hilfe

Reinigung der Wohnung – Staubsaugen, Wischen, Staubwischen, Bad und Küche putzen.
Einkaufshilfe – Besorgen von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs, Begleitung zum Einkauf.
Essenszubereitung – Kochen von Mahlzeiten, Aufwärmen von Speisen.
Wäschepflege – Waschen, Trocknen, Bügeln der Kleidung, Wechseln der Bettwäsche.
Alltagshilfen – Müllentsorgung, Pflanzenpflege.

 

Wer hat Anspruch auf hauswirtschaftliche Leistungen?

Menschen mit Pflegegrad 2–5 können diese Leistungen über die Pflegeversicherung abrechnen. Auch ohne Pflegegrad sind sie privat oder über soziale Träger (z. B. Sozialhilfe) möglich.

 

Kostenübernahme

Die Finanzierung kann über Pflegesachleistungen oder das Entlastungsbudget (125 € pro Monat) erfolgen. Ohne Pflegegrad ist eine private Finanzierung oder Unterstützung durch soziale Einrichtungen möglich.

 

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