Grundpflege

Grundpflege – Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause

Die ambulante Grundpflege hilft Menschen, die sich im Alltag nicht mehr vollständig selbst versorgen können. Pflegekräfte übernehmen diese Unterstützung direkt zu Hause, damit Betroffene in ihrer vertrauten Umgebung gut versorgt sind. Bei vorhandenem Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten anteilig.

 

Leistungen der ambulanten Grundpflege

Die Grundpflege umfasst drei Bereiche:

Körperpflege – Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Rasieren, sowie Haut- und Haarpflege. Unterstützung beim Toilettengang.
Ernährung – Unterstützung beim Essen und Trinken.
Mobilität – Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen oder Begleitung zur Therapie sowie Lagerung im Bett.

 

Wer hat Anspruch auf ambulante Grundpflege?

Menschen mit einem Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf diese Leistung. Sie wird direkt in der eigenen häuslichen Umgebung erbracht.

 

Kostenübernahme

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten anteilig. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen können genutzt werden. Auch eine private Abrechnung ist möglich.

Nach oben scrollen