Pflegegrade und Leistungen – Ihre Ansprüche auf einen Blick
Das deutsche Pflegeversicherungssystem bietet umfassende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Der Pflegegrad bestimmt den Umfang der Leistungen und wird nach individuellem Hilfebedarf durch den Medizinischen Dienst (MD) oder private Gutachter festgelegt.
Die fünf Pflegegrade
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege.
Leistungen und finanzielle Unterstützung
Pflegegeld – Monatliche Zahlung für Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer.
Pflegesachleistungen – Professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität).
Kombinationsleistung – Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Entlastungsbetrag – 125 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote.
Verhinderungspflege – Bis zu 1.612 € pro Jahr, wenn die Pflegeperson verhindert ist (z. B. Urlaub, Krankheit).
Kurzzeitpflege – Bis zu 1.774 € pro Jahr für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung.
Tages- und Nachtpflege – Teilstationäre Betreuung zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Wohnraumanpassung – Zuschuss bis zu 4.000 € für barrierefreie Umbauten.
Pflegehilfsmittel – Bis zu 40 € monatlich für Verbrauchsprodukte (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel).
Weitere Förderungen
Unterstützung im Alltag – Anerkannte Anbieter helfen bei täglichen Aufgaben oder bieten Betreuungsdienste.
Pflegezeit & Familienpflegezeit – Freistellung und finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige.